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Beiziehung von AG im AußStrVerf vor Gericht

Wohn- und Mietrechtimmolex 2004/48immolex 2004, 78 - 79 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 27 Abs 3 MRG; § 37 Abs 1 MRG

Die Entscheidung bestimmt, dass mehrer auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse belangte Personen keine einheitliche Streitgenossenschaft bilden, und mit der Unzulässigkeit der Beiziehung des AG erst in der Gerichtsverhandlung.

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