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Streitverkündung an den Vertreter einer Partei in einem Vorprozess - Bindung der Partei an die Feststellungen

Zivilprozessrechtimmolex 2004/57immolex 2004, 86 - 87 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 21 ZPO

Die Entscheidung bestimmt, dass die Streitverkündung gegenüber dem Parteienvertreter keine Bindung des Vertretenen im Folgeprozess bewirkt.

OGH 16.10.2003, 2 Ob 188/02s

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