§ 889 ABGB; § 30 Abs 3 WEG 2002
Die Entscheidung behandelt die Ansprüche der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft bei Vertragsverhältnis eines Miteigentümers mit einem Bauträger, dessen Durchsetzung sich auf allgemeine Teile der Liegenschaft auswirken kann.