§ 30 Abs 2 Z 8 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem analogen Entfall der Interessenabwägung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG bei Eigenbedarfskündigungen einer im Stockwerkseigentum des Vermieters stehenden Mietwohnung.
OGH 21.05.2003, 2 Ob 90/02b
§ 30 Abs 2 Z 8 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem analogen Entfall der Interessenabwägung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG bei Eigenbedarfskündigungen einer im Stockwerkseigentum des Vermieters stehenden Mietwohnung.
OGH 21.05.2003, 2 Ob 90/02b