§ 13 Abs 4 WGG; § 22 Abs 1 Z 6 WGG
Die Entscheidung befasst sich mit dem nötigen Umfang des Begehrens eines Mieters auf Überprüfung des zu zahlenden Entgelts für die Nutzung einer dem WGG unterliegenden Wohnung.
OGH 11.05.2004, 5 Ob 98/04d
§ 13 Abs 4 WGG; § 22 Abs 1 Z 6 WGG
Die Entscheidung befasst sich mit dem nötigen Umfang des Begehrens eines Mieters auf Überprüfung des zu zahlenden Entgelts für die Nutzung einer dem WGG unterliegenden Wohnung.
OGH 11.05.2004, 5 Ob 98/04d