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Zweckwidmung der Rücklage

Wohn- und Mietrechtimmolex 2003/79immolex 2003, 142 Heft 5 v. 1.5.2003

§ 16 WEG 1975; § 31 Abs 3 WEG 2002

Die Entscheidung hält fest, dass seit dem 3. WÄG keine Zweckwidmung der Rücklage mehr besteht, und diese auch zur Abdeckung der Beitragsschulden einzelner Mit- und Wohnungseigentümer verwendet werden kann.

OGH 03.12.2002, 5 Ob 273/02m

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