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Mietvertrag mit Miteigentümer

Wohn- und Mietrechtimmolex 2003/56immolex 2003, 101 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 828 ABGB; § 1090 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass ein Miteigentümer, der einen Hauptmietvertrag abschließt im Zweifel auch als Vertreter sämtlicher übriger Miteigentümer anzusehen ist.

OGH 13.08.2002, 1 Ob 187/02k

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