§ 23 WEG 1975; § 25 WEG 1975
Die Entscheidung bestimmt, dass ein Liegenschaftseigentümer wegen eines angeblich mündlich abgeschlossenen Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung nicht auf Abgabe einer schriftlichen WE-Zusage geklagt werden kann.
OGH 05.11.2002, 5 Ob 233/02d