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Der Eigentümervertreter gemäß § 22 WEG 2002

Wohn- und MietrechtVerweijen, Stephanimmolex 2003, 17 - 20 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Stellung und den Befugnissen des Eigentümervertreters, der durch das WEG 2002 eingeführt wurde.

Rechtsgrundlagen: WEG 2002; § 20 WEG; § 21 Abs 3 und 4 WEG; § 24 WEG; § 29 WEG; § 30 WEG; § 354 Abs 1 HGB; § 1014 ABGB; § 1021 ABGB

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