§ 6 MRG; §§ 18ff MRG; § 37 Abs 3 Z 22 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der durch die einstweilige Verfügung begründete gerichtliche Zuständigkeit, und mit der Möglichkeit der Stellung eines weiteren Antrages zur Durchführung zu Erhaltungsarbeiten bei Anhängigkeit eines Mietzinserhöhungsverfahrens.