Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wer die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter vertreten kann, speziell ob ein "Vertretungsmonopol" des Eigentümervertreters gegenüber der Mehrheit der Wohnungseigentümer besteht.
Rechtsgrundlagen: WEG 2002; WEG 1975; § 18 WEG 2002; § 20 Abs 8 WEG 2002; § 6 ABGB