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Wer ist zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter befugt?

Wohn- und MietrechtVonkilch, Andreasimmolex 2003, 335 - 340 Heft 12 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wer die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter vertreten kann, speziell ob ein "Vertretungsmonopol" des Eigentümervertreters gegenüber der Mehrheit der Wohnungseigentümer besteht.

Rechtsgrundlagen: WEG 2002; WEG 1975; § 18 WEG 2002; § 20 Abs 8 WEG 2002; § 6 ABGB

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