§ 30 Abs 2 Z 3 MRG; § 1118 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Auflösung des Hauptmietvertrages aufgrund eines unleidlichen Untermieters, auch wenn dem Hauptmieter kein Verschulden trifft. Mit Anmerkung von Pfiel.
OGH 23.10.2002, 3 Ob 151/02h