Zusammenfassung: Der Beitrag bietet einen Überblick über den Regelungsgegenstand des mit 01.09.2003 in Kraft getretenen Immobilien-Investmentfondsgesetzes, welches es auch Privatanlegern ermöglicht sich über einen Fonds an Immobilien zu beteiligen.
Rechtsgrundlagen: Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG); § 1313a ABGB