§ 27 Abs 1 MRG; § 863 ABGB; § 1444 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für eine echte Mietvorauszahlung, und mit der Möglichkeit des Mieters auf die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse, wegen Wegfalls der Zwangslage, zu verzichten.
OGH 31.03.2003, 5 Ob 55/03d