§ 3 Abs 2 Z 3 MRG; § 4 Abs 2 Z 2 MRG; § 6 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Reparatur eines jahrzehntelangen defekten und stillstehenden Personenaufzugs eine Verbesserungs- und keine Erhaltungsarbeit darstellt.
OGH 11.12.2001, 5 Ob 286/01x
§ 3 Abs 2 Z 3 MRG; § 4 Abs 2 Z 2 MRG; § 6 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Reparatur eines jahrzehntelangen defekten und stillstehenden Personenaufzugs eine Verbesserungs- und keine Erhaltungsarbeit darstellt.
OGH 11.12.2001, 5 Ob 286/01x