§ 2 Abs 2 Z 2 WEG
Die Entscheidung bestimmt, dass sich ein Teilhaber, der sich ohne Rechtfertigung gegen die Teilung des gemeinsamen Miteigentums stellt, seinen Anspruch auf Geltendmachung weiterer Teilungshindernisse verwirkt.
OGH 07.06.2001, 2 Ob 127/01t