§ 6 Abs 4 MaklerG; § 30b Abs 1 KSchG
Die Entscheidung befasst sich mit der besonderen Aufklärungspflicht des Maklers bei einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zum vermittelten Dritten.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 79/01a
§ 6 Abs 4 MaklerG; § 30b Abs 1 KSchG
Die Entscheidung befasst sich mit der besonderen Aufklärungspflicht des Maklers bei einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zum vermittelten Dritten.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 79/01a