§ 16 Abs 8 MRG; § 27 Abs 3 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes zu bestimmten Zinsterminen zu keiner Hemmung der Präklusionsfrist nach § 16 Abs 8 MRG für die Überprüfung späterer Mietzinsperioden führt. Mit Anmerkung von Pfiel.