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Feststellung der Ursache von Feuchtigkeitsschäden - ordentliche Verwaltung

Wohn- und Mietrechtimmolex 2002/17immolex 2002, 52 - 53 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 14 WEG; § 3 Abs 2 Z 2 MRG

Die Entscheidung befasst sich mit der Einordnung der Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens über Feuchtigkeitsschäden als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, die keiner inhaltlichen Kontrolle durch den Außerstreitrichter untersteht.

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