Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit den durch Treuhand-Richtlinie 1999 bewirkten Neuerungen bzgl. der Überwachung der Pflichten des Rechtsanwalts bei der Übernahme und Durchführung von vertraglich übernommenen Treuhandschaften.
Rechtsgrundlagen: § 9 TreuhandRL; § 9b TreuhandRL; § 43 FremdgeldRL; § 23 RAO; § 37Z 2b RAO