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Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe (Niederösterreich) - Verpflichtung zur Entrichtung knüpft an das Vorliegen einer Grundabteilung an

Wohn- und Mietrechtimmolex 2002/130immolex 2002, 346 - 347 Heft 12 v. 1.12.2002

§ 10 NÖ BauO 1976; § 13 NÖ BauO 1976

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen unter denen Anrainer einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Leistung einer Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe nach der NÖ BauO 1976 verpflichtet sind.

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