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Haftung für einen sich automatisch schließenden Schranken

Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/108immolex 2001, 178 - 179 Heft 6 v. 1.6.2001

§ 1319 ABGB; § 1319a ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Regelung der Haftung für einen sich automatisch schließenden Schranken, und beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen der Wegehalterhaftung und der Bauwerke-Haftung.

OGH 25.01.2001, 2 Ob 17/01s

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