§ 53 Abs 3 WFG 1984 idF BGBl 1990/460
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für das Erlöschen der Gerichtsgebührenpflicht bei der Finanzierung geförderter Objekte.
§ 53 Abs 3 WFG 1984 idF BGBl 1990/460
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für das Erlöschen der Gerichtsgebührenpflicht bei der Finanzierung geförderter Objekte.