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Gerichtlicher Vergleich - Neubewertung des Streitgegenstandes, auch wenn bereits vertraglich bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird; Kläger zahlungspflichtig

Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/79immolex 2001, 122 - 123 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 7 GGG; § 14 GGG; § 18 GGG; § 204 ZPO

Die Entscheidung befasst sich mit der Neubewertung des Streitgegenstandes nach einem gerichtlichen Vergleich.

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