§ 1098 ABGB; § 1295 Abs 1 ABGB; § 1313a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Miete eines Tennisplatzes, die kein Recht auf Nutzung anderer Liegenschaften des Vermieters begründet, und mit der Frage der Verkehrssicherungspflichten des Vermieters. Mit Anmerkung von Pfiel.