§ 1 Abs 4 Z 2 MRG; § 16 Abs 1 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit gemischt verwendeten Mietobjekten, wobei die Rügeobliegenheit nur dann besteht, wenn die Verwendung überwiegend zu Geschäftszwecken dient.
OGH 15.06.2000, 5 Ob 154/00h
§ 1 Abs 4 Z 2 MRG; § 16 Abs 1 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit gemischt verwendeten Mietobjekten, wobei die Rügeobliegenheit nur dann besteht, wenn die Verwendung überwiegend zu Geschäftszwecken dient.
OGH 15.06.2000, 5 Ob 154/00h