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Zur Abgrenzung Wohnzweck / Geschäftszweck

Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/20immolex 2001, 36 Heft 2 v. 1.2.2001

§ 1 Abs 4 Z 2 MRG; § 16 Abs 1 MRG

Die Entscheidung befasst sich mit gemischt verwendeten Mietobjekten, wobei die Rügeobliegenheit nur dann besteht, wenn die Verwendung überwiegend zu Geschäftszwecken dient.

OGH 15.06.2000, 5 Ob 154/00h

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