§ 1117 ABGB; § 49 Abs 2 Z 5 JN; § 411 ZPO; § 502 Abs 5 Z 2 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit dem Recht der Mieter zur vorzeitigen Vertragsauflösung bei Gefahr der Gesundheitsschädlichkeit, im konkreten Fall durch Schimmelbefall. Mit Anmerkung von Kovanyi.