§ 16 Abs 3 und 4 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der zwingend vorgeschriebenen schriftlichen Bekanntgabe der für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände, und mit der Verfassungskonformität der Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe in dieser Regelung.
OGH 25.01.2000, 5 Ob 5/00x