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Wer darf die Wohnungseigentümerversammlung einberufen? - Zugleich: Überlegungen zum Umlaufbeschluss

Wohn- und MietrechtBarta, Heinz und Mentschl, Josefimmolex 2000, 14 - 19 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Recht der Wohnungseigentümer eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen und einen rechtskräftigen Umlaufbeschluss herbeizuführen, und führt die uneinheitlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema an.

BH Klosterneuburg 30.09.1998, 4 Msch 49/98g; BG Innsbruck 08.10.1998, 11 Msch 129/98h; BG Klosterneuburg 05.02.1999, 4 Msch 52/98y

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