Die Entscheidungen des OGH vom 30. 7. 2025, 10 Ob 15/25s, und vom 13. 8. 2025, 6 Ob 162/24b, klären offene Fragen über die Zulässigkeit von Wertsicherungsvereinbarungen und Überwälzungsvereinbarungen von Betriebskosten in Formularmietverträgen. Die Entscheidungen sind begrüßenswert, die Entscheidungsbegründungen des OGH greifen nach der Auffassung der Autoren jedoch zu kurz.
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