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Gibt es für die Immobilienbewertung einen in Zahlen ausdrückbaren „relevanten Markt“?

Fachbeiträge RechtSteuerrechtMarkus Singerimmo-aktuell 2023, 130 - 133 Heft 3 v. 15.6.2023

Der Sachverständige muss genau definieren, welche Art von Immobilienmarkt im Bewertungsfall vorliegt – ein monopol- oder oligopolartiger Immobilienmarkt oder ein polypoler –, und der Sachverständige hat zu erheben, ob dieser Markt vollkommen frei ist oder Markthemmnisse vorliegen.

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