Das BFG hat sich jüngst mit der Frage beschäftigt, wie der Verkauf einer Brandruine steuerlich zu beurteilen ist. Einerseits ist im Verfahren die Frage zu klären, ob das Wirtschaftsgut „Gebäude“ zur Gänze untergegangen ist oder ob sich nur der Wert reduziert, andererseits kann auch das Datum der Anschaffung Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung haben.
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