Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen kommt es zwischen den kontrahierenden Parteien häufig bereits zu bindenden vorvertraglichen Vereinbarungen. Damit soll vor allem für den Verkäufer sichergestellt werden, dass die Transaktion tatsächlich durchgeführt wird; dem Käufer soll dies die Sicherheit bringen, dass das Kaufobjekt dem Markt entzogen wird. Die verschiedenen Möglichkeiten und Arten, mittels welchen vorvertragliche Vereinbarungen ihren rechtlichen Niederschlag finden, soll in der Folge dargestellt werden.