Im letzten aktuellen Fall wurden die Auswirkungen der jüngsten Judikatur des VwGH zur Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerbsvorgängen dargestellt. Im momentan in Begutachtung befindlichen Entwurf des Wartungserlasses 2023 der EStR hat das BMF bereits auf diese Judikatur Bezug genommen. Daher soll hier die Rechtsansicht des BMF erörtert werden.
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