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Immobiliengesellschaften als sogenannte „Shell Companies“?

Fachbeiträge SteuernSteuerrechtPia Spanblöchlimmo-aktuell 2022, 279 - 281 Heft 6 v. 15.12.2022

Am 22. 12. 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Briefkastengesellschaften für steuerliche Zwecke. Die vorgeschlagene Definition einer „shell company“ sieht einen mehrstufigen Substanztest vor. Wird dieser nicht erfüllt, drohen weitreichende steuerliche Konsequenzen. Der Anwendungsbereich ist sehr weitgehend und umfasst ua auch Gesellschaften, die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (sogenannte Immobiliengesellschaften) erzielen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Regelungen.

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