Der OGH behandelte jüngst in kurzer Abfolge zwei verschiedene Sachverhalte zur vielfach diskutierten Frage, ob und in welchem Ausmaß es für Geschäftsraummieter zu einer Befreiung von der Mietzinszahlung während eines behördlichen Betretungsverbots („harten Lockdowns“) kommt. Mit Spannung haben Mieter und Vermieter gleichermaßen die Entscheidungen des OGH zu diesem Thema erwartet. Die Überraschung hält sich nach den nunmehrigen Entscheidungen dennoch in Grenzen.

