Vereinbarungen in Verlassenschaftsverfahren mit Immobilienvermögen führen regelmäßig zu steuerlichen Auswirkungen, die von den Parteien, deren Vertretern und dem Gerichtskommissär zu berücksichtigen sind. Komplex kann die steuerliche Würdigung werden, wenn es im Verlassenschaftsverfahren zu widerstreitenden Erbantrittserklärungen gekommen ist, die im Wege eines Vergleichs bereinigt werden sollen.
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