Das Steuerrecht der Immobilien hat in den letzten Jahren, insbesondere mit der Einführung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) und den Änderungen in der Grunderwerbsteuer (GrESt) einen Wandel erfahren. Diese Änderungen haben auch zu Anpassungen im Umgründungssteuerrecht geführt; es ergeben sich daraus unterschiedliche Konsequenzen bei den einzelnen Artikeln des UmgrStG, speziell in Art III bis V UmgrStG.

