Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt in der Beratung von Privatpersonen im Zusammenhang mit der Veräußerung ihres Hauptwohnsitzes immer noch einen Dauerbrenner dar. In der Praxis kommt es wiederholt zu Konstellationen, in denen die Wohnung nach Veräußerung noch einige Zeit für Wohnzwecke genutzt werden soll. Mangels Aufgabe des Hauptwohnsitzes in zeitlichem Zusammenhang mit der Veräußerung ist die Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung strittig.

