Mit 1. 8. 2021 werden sich eine Reihe kleinerer gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) innerhalb der mit WGG-Novelle 2019 eröffneten Zweijahresfrist mittels Erklärung bei der Aufsichtsbehörde als dann gemeinnützige Verwaltungsvereinigungen (GVV) „konstituiert“ haben. In Anknüpfung an den bereits in immo aktuell 2/2020 erschienenen Beitrag werden in diesem Beitrag weitere rechtliche Facetten dieses Modells de lege lata und de lege ferenda beleuchtet.

