Was sich bereits seit Längerem abgezeichnet hat, wurde nun mittels Initiativantrags vom 20. 11. 2020 (beschlossen am 10. 12. 2020) zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) zur Realität: Österreich wird mit Wirkung ab 1. 1. 2021 erstmals in Form einer „Zinsschranke“ eine allgemeine Beschränkung des Fremdkapitalzinsenabzugs in das Körperschaftsteuergesetz aufnehmen (§ 12a KStG). Tobias Egger, Gernot Ressler und Erich Schaffer verschaffen einen Überblick über die österreichische Umsetzung der Zinsschranke und zeigen mögliche Auswirkungen und Gestaltungspotenziale für die Immobilienwirtschaft auf, um bestmöglich auf die neue Regel vorbereitet zu sein.

