Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 3. 6. 2020, Ra 2019/16/0182, zur Abgrenzung zwischen bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer bei der Bestandvertragsgebühr für Geschäftsräumlichkeiten im Rahmen der Zurückweisung einer Revision seine jahrzehntelang gepredigte Formel modifiziert und in eine neue Form gegossen.
Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

