Nachstehend wird – anhand eines Beispiels – der Frage nachgegangen, welcher Spielraum einem Sachverständigen für Immobilienbewertung verbleibt, um den Liegenschaftszinssatz schlüssig nachvollziehbar zu bestimmen und zu begründen. Im Fokus steht dabei jene Option, die – abseits bloßer Plausibilisierungsbemühungen – in keinem Fall ausgeblendet werden sollte.

