Der aktuelle Fall geht von einem jüngst ergangenen BFG-Erkenntnis aus und zeigt die unter gewissen Voraussetzungen bestehende Möglichkeit auf, Vorsteuern für eine ursprünglich privat genutzte Wohnung geltend zu machen.
Schlagwörter:
aktueller Fall; nachträglicher Vorsteuerabzug; privat genutzte Wohnung

