Entsteht aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie ein Verlust, so ist dieser nur eingeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Der VwGH befasste sich kürzlich mit der Frage, inwieweit diese Verlustausgleichsbeschränkungen auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein Verlust erst in späteren Perioden – etwa durch eine nachträgliche Erlösminderung – entsteht. Die Kernaussagen dieser Rechtsprechung werden im Folgenden zusammengefasst und genauer analysiert.

