Nur noch bis 31. 7. 2021 haben kleinere gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) die Möglichkeit, sich in Zukunft als gemeinnützige Verwaltungsvereinigungen (GVV) zu „konstituieren“. Damit verbunden sind vor allem ein Entfall der gesetzlichen Baupflicht und eine Beschränkung des Geschäftskreises auf die Bewirtschaftung des Bestands. Andreas Sommer behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen.
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