Während eines aufrechten Mietverhältnisses stellt sich aus steuerlicher Sicht regelmäßig die Frage, wie mit werterhöhenden Investitionen seitens des Mieters umzugehen ist. Diese sogenannten „Mieterinvestitionen“ bzw „Mietereinbauten“ sind gesetzlich nicht explizit geregelt, sondern es geben lediglich Rechtsprechung und Literatur Aufschluss über deren Behandlung. Christian Wilplinger und Peter Teuschler widmen sich einem aktuellen VwGH-Erkenntnis, das neben einer Feststellung betreffend den Zeitpunkt der Geltendmachung einer „Sonder-AfA“ auch eine wichtige Aussage zur wirtschaftlichen Eigentümerstellung enthält, die wiederum Raum für Interpretationen zulässt. Neben einer allgemeinen Betrachtung von Mieterinvestitionen sollen die entsprechenden Aussagen des VwGH nun genauer untersucht werden.

