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Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19 und Rechtsschutzversicherungen

SteuerrechtAufsatzErich René Karauscheck, Johannes Pillweinimmo-aktuell 2020, 90 - 93 Heft 2 v. 15.4.2020

Die Bundesregierung hat mit BGBl I 2020/12 und BGBl I 2020/16 derzeit zwei Bundesgesetze betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen. COVID-19 ist eine Pandemie, eine Seuche. Auf Basis des COVID-19-Maßnahmengesetzes sind eine Reihe von Durchführungsverordnungen erlassen worden, die allesamt das Ziel haben, die weitere Ausbreitung dieser Pandemie hintanzuhalten. Die Auswirkungen der Bundesgesetze und der darauf fußenden Verordnungen sind im täglichen Leben bereits spürbar. Das Wirtschaftsleben ist stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen ist davon betroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Justiz auf Jahre hindurch mit Rechtsstreitigkeiten aus dieser Krise konfrontiert sein wird. Rechtsschutzversicherungen sehen in ihren Verträgen Deckungseinschränkungen, also Ausschlussgründe vor, die sicherstellen, dass für Rechtsstreitigkeiten, die auf Katastrophen dieser Art zurückgehen, nicht gehaftet wird.

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