Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Reduktion sozialer Kontakte haben massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Unternehmen in Österreich. In dieser Zeit ist es eines der obersten Ziele eines Unternehmens, die Liquidität zu erhalten und Liquiditätsabflüsse weitestgehend zu vermeiden. Das Finanzministerium hat eine Information erlassen, die ua eine gelockerte Praxis bei der Stundung von Abgabenschulden vorschreibt. Auf Basis dieser BMF-Information kann nun für Unternehmen jeder Größe wirtschaftlich eine Umsatzversteuerung nach vereinnahmten Entgelten abgebildet und somit der Abfluss von nicht vereinnahmter Umsatzsteuer vermieden werden.

