Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) vermieten ihre Wohnungen kostendeckend. Wie das tatsächlich zu geschehen hat, ist im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgeschrieben. Gemeinhin werden diese Regelungen als Kostendeckungsprinzip bezeichnet. Aber was besagt dieses Prinzip, wenn es aus der Sicht des Rechnungswesens betrachtet wird?
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